Krypto-Steuer in Frankreich 2026: 31.4% (PFU) Satz, Formulare & Fristen
Krypto-Besteuerung in Frankreich 2026: Steuersatz 31.4% (PFU), Berechnungsmethode, Steuerformulare, Freigrenzen, Abgabefristen und Strafen.
Verfasst von Cheminaud Damien
Enthusiast für digitale Vermögenswerte
Zuletzt aktualisiert am 2026-05-19
Kurzübersicht
Besteuerung von Kryptowährungen in Frankreich
In Frankreich unterliegen Kapitalgewinne aus Kryptowährungen der Besteuerung. Die verwendete Berechnungsmethode ist PMPA mit einem Steuersatz von 31.4% (PFU). Das Verständnis dieser Regeln ist wichtig, um die Steuergesetzgebung einzuhalten.
Die PMPA-Methode im Detail erklärt
Der gewichtete Durchschnittskaufpreis (PMPA) berechnet die durchschnittlichen Kosten Ihres Gesamtportfolios. Jeder Verkauf wird auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und PMPA x dem veräußerten Portfolioanteil besteuert. Krypto-zu-Krypto-Tausche sind in Frankreich nicht steuerpflichtig.
Steuerpflichtige Ereignisse
In Frankreich löst nur die Umwandlung in Fiat-Währung (Euro, Dollar…) Steuer aus: Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerneutral.
- ●Verkauf von Krypto gegen Fiat-Währung (EUR, USD...)
- ●Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen
- ●Erhalt von Staking-Belohnungen: Als Einkommen zum Zeitpunkt des Erhalts steuerpflichtig
- ●Airdrops und kostenlose Token: In der Regel zum Empfangswert steuerpflichtig
- ●Mining-Einnahmen: Als gewerbliche Einkünfte oder sonstige Einkünfte steuerpflichtig
- ●Krypto-zu-Krypto-Tausch (nur in bestimmten Ländern)
- ●Transfer zwischen Ihren eigenen Wallets
- ●Tausch Krypto gegen Krypto (z. B. BTC → ETH)
- ●Umtausch in einen Stablecoin (USDT, USDC…)
- ●Halten (HODL): Das Halten ohne Verkauf löst keine Steuerpflicht aus (außer Niederlande, Box 3)
Steuererklärungsverfahren in Frankreich
Sie müssen Ihre Krypto-Kapitalgewinne auf folgenden Formularen erklären: 2086, 2042-C, 3916-bis. Wir empfehlen Ihnen, den vollständigen Transaktionsverlauf als Nachweis aufzubewahren.
Freibeträge und Steuerbefreiungen
In Frankreich bezieht sich die Schwelle von 305€ auf den Gesamtbetrag Ihrer Veräußerungen im Jahr (Bruttoverkaufserlös), nicht auf Ihre Gewinne. Übersteigt diese Summe 305€ nicht, sind die erzielten Gewinne nicht steuerpflichtig. Auch unterhalb der Schwelle kann eine Erklärung erforderlich bleiben. Zum Vergleich: Andere Länder befreien Gewinne eher nach der Haltedauer: 12 Monate in Deutschland, 3 Jahre in Tschechien, 365 Tage in Portugal.
Fristen und Steuerkalender
Jedes Land hat seine eigenen Steuererklärungs-Fristen. Die Online-Erklärung wird im Frühjahr des Folgejahres abgegeben, mit einer je nach Département festgelegten Frist; den Kalender veröffentlicht die DGFiP jedes Jahr. Es wird dringend empfohlen, nicht bis zum letzten Moment zu warten und Ihre Krypto-Steuererklärung im Voraus mit Taxes Crypto vorzubereiten.
Sanktionen und Strafen bei Nichtdeklaration
Die Nichtdeklaration von Krypto-Gewinnen führt zu erheblichen Sanktionen: Steuerzuschläge, Verzugszinsen, und in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. In der EU erhalten die Steuerverwaltungen über die DAC8-Richtlinie die Daten der Plattformen zu Vorgängen ab 2026 (erster Austausch spätestens am 30. September 2027), was die Kontrollen erleichtert.
Behandlung von Krypto-zu-Krypto-Tausch
In Frankreich ist ein Krypto-zu-Krypto-Tausch (z. B. BTC → ETH) für sich genommen nicht steuerpflichtig: erst die Umwandlung in Fiat löst Steuer aus. Sie können zwischen Kryptos umschichten, ohne einen steuerbaren Vorgang auszulösen.
NFT, DeFi und Derivate
In Frankreich gilt der in diesem Leitfaden genannte Satz von 31.4% (PFU) für Veräußerungen von Kryptowerten; ob er für NFT, DeFi-Einkünfte und Derivate gilt, hängt von ihrer Einordnung ab, die hier nicht für jeden Fall dokumentiert ist. Das regelmäßige Erstellen oder Verkaufen von NFT kann eine gewerbliche Tätigkeit sein. Seit dem 1. Januar 2026 wird der Gewinn aus der Veräußerung eines NFT nach der Regelung für das Gut oder Recht besteuert, das er verkörpert (Art. 150 VH ter CGI), und nicht automatisch nach der Regelung für Kryptowährungen.
Pflicht zur Meldung von Krypto-Konten und Wallets
Ja, wenn die Plattform im Ausland ansässig ist: Das Formular 3916-bis erfasst jedes Krypto-Wallet, das bei einer außerhalb Frankreichs ansässigen Gesellschaft eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurde, sowie seit dem Gesetz vom 25. Juni 2026 im Ausland gehaltene oder genutzte NFT. Die Geldbuße beträgt 750 € je nicht gemeldetem Wallet oder NFT, 1 500 €, wenn ihr Wert im Jahr 50 000 € überschritten hat. Maßgeblich ist das Land der Gesellschaft, die Ihr Konto führt, nicht die Marke der Plattform.
Praktische Berechnungsbeispiele in Frankreich
Nehmen wir in Frankreich einen steuerpflichtigen Gewinn von 10.000 € an. Bei einem Satz von 31,4 % beträgt die fällige Steuer rund 3.140 €.
Das sind 1.280 € Einkommensteuer und 1.860 € Sozialabgaben.
Steuerkalender und wichtige Termine in Frankreich
In Frankreich werden Krypto-Gewinne über 2086, 2042-C, 3916-bis erklärt. Die Online-Erklärung wird im Frühjahr des Folgejahres abgegeben, mit einer je nach Département festgelegten Frist; den Kalender veröffentlicht die DGFiP jedes Jahr.
Spezifische Tipps für Frankreich
Die Kryptobesteuerung in Frankreich hat bestimmte Besonderheiten. Die PMPA-Berechnungsmethode legt eine präzise Logik für die Reihenfolge der Veräußerungen fest. Investoren sollten besonders auf folgende Punkte achten: Krypto-zu-Krypto-Tausche können je nach Gerichtsbarkeit steuerpflichtig sein, Airdrops und Hard Forks haben eine spezifische steuerliche Behandlung, und Staking- oder Mining-Einkommen gelten in der Regel als steuerpflichtiges Einkommen bei Erhalt. Konsultieren Sie einen Steuerberater, wenn Ihre Situation komplex ist.
Häufig gestellte Fragen zur Kryptosteuer in Frankreich
Krypto-Investoren in Frankreich haben oft die gleichen Fragen. Muss ich erklären, wenn ich nicht verkauft habe? Im Allgemeinen ist das bloße Halten von Krypto-Assets nicht steuerpflichtig, aber einige Länder verlangen eine Vermögenserklärung. Was passiert, wenn ich die Vorjahre vergessen habe? Die meisten Steuerbehörden erlauben eine freiwillige Nachholung, oft mit reduzierten Strafen. Der anwendbare Satz in Frankreich beträgt 31.4% (PFU), und die erforderlichen Formulare sind: 2086, 2042-C, 3916-bis. Taxes Crypto erstellt automatisch einen mit diesen Formularen kompatiblen Bericht.
Offizielle Rechtsquellen
- BOFiP — BOI-RPPM-PVBMC-30-10
- Code Général des Impôts — Art. 150 VH bis
- Service-Public.fr — Impôts sur le revenu : plus-values sur actifs numériques
- Assemblée nationale — Amendement art. 1649 AC bis CGI (portefeuilles auto-hébergés, déc. 2025)
- EU DAC8 — Directive 2023/2226 (crypto reporting)
- EU MiCA Regulation 2023/1114
- OECD — Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an einen qualifizierten Fachmann.
Cheminaud Damien
Enthusiast für digitale Vermögenswerte
Cheminaud Damien ist ein Krypto-Enthusiast. Er hat Taxes Crypto entwickelt, um europäischen Anlegern bei der Berechnung und Deklaration ihrer Kryptowährungen zu helfen – auf Basis der offiziellen Steuerquellen jedes Landes. Seine Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine professionelle Steuerberatung dar.
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