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Neuigkeiten2026-04-207 Min. Lesezeit

MetaMask- oder Ledger-Wallet melden: die neue Pflicht 2026

Ein im Dezember 2025 im Ausschuss verabschiedeter Änderungsantrag sieht eine Meldepflicht für selbst-verwahrte Wallets über 5.000€ vor. Was Inhaber von MetaMask, Ledger und anderen Self-Custody-Wallets wissen müssen.

EM

Verfasst von Elena Marchetti

Steuerberaterin für digitale Vermögenswerte

Selbst-verwahrte Wallets und Steuern: eine Gesetzeslücke wird geschlossen

Bisher mussten nur Konten bei ausländischen Börsen (Binance, Coinbase…) über das Formular 3916-bis gemeldet werden. Wallets mit eigenen privaten Schlüsseln — MetaMask, Ledger, Trust Wallet, Exodus… — unterlagen keiner spezifischen Meldepflicht. Im Dezember 2025 verabschiedete die Nationalversammlung im Ausschuss einen Änderungsantrag, der diese Situation für Millionen von Franzosen ändert.

Was ist ein Self-Custody-Wallet?

Ein selbst-verwahrtes Wallet ist ein Krypto-Wallet, dessen privaten Schlüssel nur Sie besitzen. Anders als Konten bei zentralisierten Plattformen (wo die Plattform die Gelder verwahrt) gibt ein MetaMask-Wallet oder ein Ledger-Hardware-Wallet Ihnen die volle Kontrolle über Ihre digitalen Assets. Diese Wallets fallen nicht unter einen Dienstleister im Sinne der MiCA-Verordnung. Genau diese Meldelücke will der französische Gesetzgeber schließen.

Die 5.000€-Schwelle: Wer ist betroffen?

Der Änderungsantrag sieht vor, dass jeder Inhaber eines selbst-verwahrten Wallets mit einem Gesamtwert über 5.000€ dieses jährlich dem Finanzamt melden muss. Konkret: Übersteigen Ihre Kryptos auf MetaMask, Ledger oder einem anderen Non-Custodial-Wallet am 31. Dezember 5.000€, unterliegen Sie dieser Pflicht. Unterhalb dieser Schwelle ist keine spezifische Meldung für Ihre Wallets erforderlich. Hinweis: Diese Pflicht kommt zur Kapitalgewinnerklärung hinzu.

Artikel 1649 AC bis CGI: der Rechtsrahmen

Der Änderungsantrag schafft einen neuen Artikel 1649 AC bis im Code Général des Impôts (CGI). Er wurde am 9. Dezember 2025 vom Finanzausschuss der Nationalversammlung im Rahmen des Gesetzentwurfs Nr. 2115 zur Bekämpfung von Sozial- und Steuerbetrug verabschiedet. Wichtig: Es handelt sich um einen Entwurf, der noch nicht endgültig verabschiedet ist. Die genauen Meldemodalitäten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt — deren Veröffentlichung wird Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet.

Wie melden: erwartete Verfahren und Formulare

Die genauen Modalitäten sind noch durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Pflicht betrifft den Marktwert am 31. Dezember jedes Jahres. Diese Meldung wird voraussichtlich in die jährliche Einkommensteuererklärung integriert, neben dem Formular 3916-bis und dem Formular 2086. Die Pflicht wird durch bloßen Besitz ausgelöst: Es ist keine Transaktion erforderlich.

Bußgelder und Strafen

Die genauen Sanktionen werden durch Rechtsverordnung festgelegt, dürften sich aber an den bestehenden Strafen für nicht gemeldete ausländische Konten orientieren: 750€ pro nicht gemeldetes Konto, bis zu 1.500€ wenn der Saldo 50.000€ übersteigt. Bei vorsätzlicher Verschleierung kann der Zuschlag 80% der hinterzogenen Steuern erreichen.

Was Sie jetzt tun sollten, wenn Sie MetaMask oder Ledger nutzen

Ohne auf die Rechtsverordnung zu warten, empfehlen sich folgende Maßnahmen: (1) Wallets inventarisieren: listen Sie alle Ihre selbst-verwahrten Wallets auf. (2) Wert bewerten: notieren Sie den Gesamtwert am 31. Dezember. (3) Aufzeichnungen führen: bewahren Sie eine Übersicht Ihrer Wallets und deren Wert auf. (4) Taxes Crypto nutzen: unsere Plattform hilft Ihnen, Ihre Assets zu zentralisieren und Ihre Meldungen vorzubereiten.

Auf dem Weg zu vollständiger Steuertransparenz für Krypto in Frankreich

Diese Maßnahme steht im Einklang mit einem unumkehrbaren Trend: Die Steuerbehörden wollen vollständige Transparenz über Krypto-Bestände. Nach DAC8 (automatischer Datenaustausch durch zentralisierte Plattformen, 2026) und MiCA war die Ausweitung auf selbst-verwahrte Wallets der nächste logische Schritt. Taxes Crypto verfolgt diese regulatorischen Entwicklungen genau und passt seine Tools an, sobald die Rechtsverordnung in Kraft tritt.

Offizielle Rechtsquellen

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an einen qualifizierten Fachmann.

EM

Elena Marchetti

Steuerberaterin für digitale Vermögenswerte

Elena Marchetti ist eine europäische Steuerberaterin mit Schwerpunkt auf der Besteuerung von Kryptowährungen. Mit einem Master in Finanzwesen und als zertifizierte Steuerberaterin begleitet sie seit 2018 Krypto-Investoren bei ihren steuerlichen Pflichten in ganz Europa.

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